Was es tut
Der Eigentümer hat ein Recht auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen. Erfüllt wird es heute dadurch, dass jemand im Büro die Unterlagen heraussucht und verschickt.
Ein eigener Zugang soll vier Dinge zeigen: die eigene Einzelabrechnung, den eigenen Kontostand, die Beschlüsse der Gemeinschaft und die Belege zur Abrechnung.
Wie es zusammenhängt
Die tragende Voraussetzung ist gebaut. Eine Berechtigung kann auf genau eine Einheit beschränkt sein, und die Filterung steckt in den Datensichten selbst und nicht in den einzelnen Bildschirmen. Ein so beschränkter Nutzer bekommt schon heute die Unterlagen einer fremden Einheit nicht ausgeliefert. Es fehlen die Seiten, die er sehen soll.
Grenzen
Gebaut ist das Portal nicht. Eine Oberfläche für Menschen, die die Software nicht täglich benutzen, ist eine eigene Gestaltungsaufgabe und keine gefilterte Verwaltungsansicht.