Wohnungseigentumsrecht
Der Beschluss betrifft die Abrechnungsspitze, also den Nachschuss oder die Anpassung der Vorschüsse, und eben nicht die Gesamtabrechnung. Der Vermögensbericht ist seit der Reform ein eigenes Dokument und jedem Eigentümer in Textform zur Verfügung zu stellen. Beides prägt das Datenmodell und nicht bloß das Papier.
Heizkostenverordnung und CO2-Kosten
Zwischen fünfzig und siebzig Prozent der Wärmekosten sind nach Verbrauch zu verteilen, der Rest nach Fläche. Bei einer verbundenen Anlage muss der Warmwasseranteil gemessen werden, mit einem Wärmezähler; geschätzt werden darf er seit Ende 2013 nicht mehr. Die CO2-Kosten teilen sich Vermieter und Mieter nach der Einstufung des Gebäudes.
Buchführung und Aufbewahrung
Finanzwirksame Buchungen sind unveränderlich; korrigiert wird durch Gegenbuchung. Belegnummern sind lückenlos und fortlaufend zu vergeben. Und weil Änderungen nachvollziehbar bleiben müssen, dient der Meldungsstrom der Module zugleich als Prüfpfad.
Umsatzsteuer und E-Rechnung
Die Verwaltung rechnet regelbesteuert ab. Eingangsrechnungen kommen seit 2025 elektronisch und sind unverändert zu archivieren. Ausgangsrechnungen entstehen als Archiv-PDF mit eingebetteter Rechnungsdatei nach europäischer Norm, damit Mensch und Buchhaltungssoftware dasselbe lesen.
Zahlungsverkehr
Jede Zahlungsauslösung verlangt eine starke Kundenauthentifizierung; für den Kontoabruf gilt eine befristete Ausnahme. Seit Oktober 2025 ist der Empfängerabgleich vor der Überweisung Pflicht, und zwar unentgeltlich.
Datenschutz
Jede personenbezogene Tabelle trägt einen ausdrücklichen Bezug auf ihre Person oder ihr Objekt. Auskunft und Übertragbarkeit sind damit jederzeit möglich. Die Löschung stößt dagegen auf die steuerlichen Aufbewahrungsfristen, und an ihre Stelle tritt dann die Einschränkung der Verarbeitung.