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Welle 4 · Verwaltung und Betrieb

Kautionsverwaltung

Mietkautionen getrennt vom eigenen Vermögen, verzinst, und beim Auszug abgerechnet.

geplantVerwaltungschreibt ins Hauptbuch

Was es tut

Für die Mietkaution gelten drei Vorgaben aus § 551 BGB: höchstens drei Nettokaltmieten, zahlbar in drei Raten, getrennt vom Vermögen des Vermieters anzulegen und zu verzinsen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit.

Das Modul soll die Kaution als eigenen Bestand je Mietverhältnis führen, mit Vereinbarung, Ratenplan, Eingängen, jährlicher Zinsgutschrift und der Abrechnung beim Auszug. Zur Abrechnung gehören auch die Einbehalte, jeweils mit Betrag und Begründung, sowie die Auszahlung des Rests.

Wie es zusammenhängt

Das Modul setzt die Mietseite voraus, also den Mietvertrag. Damit hängt es an derselben Bedingung wie die Betriebskostenabrechnung. Gebucht wird über das gemeinsame Hauptbuch; die getrennte Führung bildet sich dort über eigene Konten ab.

Grenzen

Bisher ist davon nichts gebaut. Die Bürgschaft als Sicherheit anstelle der Barkaution ist gesondert zu betrachten.