Was es tut
Eine Abrechnungsperiode ist der Zeitraum, über den abgerechnet wird, im Regelfall ein Kalenderjahr. Sie muss lückenlos an die vorige anschließen und darf keine andere überlappen. Solange sie offen ist, hält sie nur den Zeitraum fest. Gesperrt wird mit dem Abschluss, und danach ist keine Buchung in diesen Zeitraum mehr möglich. Der Abschluss ist unumkehrbar; eine Rücknahme haben wir bewusst nicht eingebaut. Das Anlegen dagegen ist umkehrbar, die jüngste offene Periode lässt sich verwerfen.
Der Vermögensbericht rechnet auf einen Stichtag in der Vergangenheit und führt fünf Abschnitte, darunter die Geldkonten, die Forderungen gegen die Eigentümer und den Bestand der Erhaltungsrücklage. Soll-Rücklage und verfügbare Rücklage weist er getrennt aus. Beide weichen genau um die Rückstände voneinander ab, und nur die zweite sagt, was tatsächlich da ist.
Beide Teile gehören zusammen und sind deshalb zusammen entstanden. Dass der Bericht bei jedem Abruf dieselbe Zahl nennt, garantiert allein die Festschreibung.
Wie es zusammenhängt
Die Periodensperre wirkt an sechs Stellen im Hauptbuch. Verdrahtet war sie seit dem Aufbau, aber ohne eine einzige Periode nie auslösbar; erst dieses Modul macht sie scharf. Die Hausgeldabrechnung setzt eine abgeschlossene Periode voraus.
Grenzen
Der Abschluss sperrt das Buchungsdatum. Eine Spätrechnung mit Leistungsdatum im abgeschlossenen Jahr verschiebt die verteilungsrelevanten Kosten also weiterhin, und eine nachträgliche Zuordnung verschiebt die bezahlten. Sachwerte führt der Bericht nicht, weil es dafür noch keine Erfassung gibt.