Was es tut
Seit den Änderungen des Wohnungseigentumsrechts sind drei Formate zulässig: Präsenz, hybrid mit elektronischer Teilnahme und rein virtuell, das letzte nach einem Beschluss mit Dreiviertelmehrheit. Der Umlaufbeschluss braucht nur noch die Textform.
Geplant sind Einladung mit Tagesordnung und Frist, die Legitimation der Teilnehmer samt Vertretungen, das Quorum, die Abstimmung mit Gewichtung nach Miteigentumsanteilen und daraus die Niederschrift.
Wie es zusammenhängt
Der Konferenzraum kommt von außen. Bild, Ton und Rederecht liefert die vorhandene, selbst betriebene Jitsi-Instanz, und die verwendete Software ist im Beschluss über das Format namentlich zu nennen. Die Abstimmung selbst bleibt in digoCockpit, weil die Stimmgewichte aus denselben Miteigentumsanteilen kommen, nach denen auch abgerechnet wird.
Was hier beschlossen wird, geht anschließend in die Beschluss-Sammlung.
Grenzen
Nichts davon existiert bisher als Programmcode. Die elektronische Stimmabgabe in einer hybriden Versammlung ist der Teil mit dem größten Anspruch an Nachweisbarkeit. Sie wird gesondert entworfen.